Rechtliches · Arbeitsentwurf
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Arbeitsgrundlage für IT-Projekte und laufende Betreuung. Stand: 4. Oktober 2026.
1. Status und vorgesehener Anwendungsbereich
Diese Arbeitsfassung orientiert sich an der Themenstruktur der DAG-AGB und ist auf die dargestellten IT-Leistungen von DTNK zugeschnitten. Sie dient der Vorbereitung späterer Vertragsbedingungen. Aus ihrem Abruf oder dem Vorbereiten einer E-Mail entsteht kein Vertrag; die nachfolgenden Punkte sind noch keine verbindlichen Klauseln.
Offen sind der vollständige rechtliche Vertragspartner und die Frage, ob Leistungen ausschließlich für Unternehmer angeboten werden. Eine Beschränkung auf Unternehmer oder ein Ausschluss von Verbraucherrechten wird hier nicht vorweggenommen.
2. Leistungsumfang und Angebot
Im konkreten Angebot sollten Aufgaben, Ergebnisse, betroffene Systeme, Projektgrenzen und Verantwortlichkeiten beschrieben werden. Für Beratung, Support, Einrichtung, Migration und laufenden Betrieb sind jeweils passende Leistungsvereinbarungen erforderlich. Ob eine Tätigkeit als Dienstleistung oder mit einem bestimmten geschuldeten Ergebnis vereinbart wird, ist anhand des Auftrags festzulegen.
Für die Beauftragung sind ein klarer Annahmeprozess und die wirksame Einbeziehung der endgültigen Bedingungen vorzusehen. Individuelle Vertragsabreden haben nach § 305b BGB Vorrang.
3. Zusammenarbeit und Änderungen
Ansprechpersonen, Entscheidungswege, notwendige Zugänge, Freigaben und Zeitpläne sollten vor Beginn feststehen. Zugriffsrechte sind auf die Aufgabe zu beschränken. Datensicherungen, Wiederherstellungstests und die Verantwortung für bestehende Systeme müssen ausdrücklich zugeordnet werden.
Ändert sich der Leistungsumfang, sollten Aufwand, Kosten und Terminfolgen vor der Ausführung abgestimmt werden. Aus diesem Entwurf ergeben sich keine automatischen Zuschläge oder pauschalen Ausschlüsse für Datenverluste.
4. Vergütung, laufende Betreuung und Beendigung
Festpreis, Abrechnung nach Aufwand oder laufende Pauschale sowie Umsatzsteuerbehandlung, Fälligkeit, Auslagen und gegebenenfalls Teilzahlungen sind im Angebot zu bestimmen.
Für laufende Betreuung sind Leistungszeiten, Reaktionsziele, Kommunikationswege, eingeschlossene Tätigkeiten, Laufzeit und Kündigung festzulegen. Reaktionszeit und Wiederherstellungszeit sollten getrennt beschrieben werden. Eine automatische Verlängerung, Mindestlaufzeit oder Preisanpassung wird in dieser Arbeitsfassung nicht zugesagt oder vereinbart.
Zur Beendigung gehören ein definierter Übergabeumfang, die Herausgabe vereinbarter Dokumentation und die Rücknahme nicht mehr benötigter Zugriffe.
5. Nutzungsrechte, Drittprodukte und Vertraulichkeit
Bei erstellter Software oder Dokumentation sind Nutzungsumfang, Übergabeform und vorhandene Rechte Dritter festzuhalten. Für fremde Software und Cloud-Dienste sind die tatsächlich einschlägigen Lizenz- und Leistungsbedingungen zu berücksichtigen.
Vertrauliche Informationen und personenbezogene Daten benötigen zweckbezogene Schutzmaßnahmen. Falls DTNK personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, sind Rollen, zulässige Verarbeitung, Unterauftragnehmer und erforderliche Vereinbarungen vor dem Zugriff zu klären. Die Website erteilt keine pauschale Freigabe für KI-Dienste oder eine Weitergabe von Kundendaten.
6. Abnahme, Mängel, Haftung und offene Festlegungen
Für ergebnisbezogene Leistungen sind prüfbare Kriterien und ein zur Leistung passendes Abnahmeverfahren zu bestimmen. Mängelrechte und Haftung müssen zur konkreten Vertragsart und zum zulässigen rechtlichen Rahmen passen. Dieser Entwurf führt keine fingierte Abnahme, verkürzte Rügefrist, Haftungshöchstgrenze oder Freistellung ein.
Rechtswahl, ein etwa zulässiger Gerichtsstand und Regelungen zu Vertragsänderungen sind erst nach Bestätigung von Sitz und Kundengruppe zu formulieren. Für vorgemerkte KI-Schulungen fehlen derzeit Termine und Teilnahmebedingungen; aus der Vormerkung folgt keine Buchung.
Eine verwendbare Endfassung setzt die genannten geschäftlichen Entscheidungen und eine Prüfung der konkreten Klauseln voraus. Bis dahin darf diese Entwurfsseite nicht als geltende AGB in Angebote oder Verträge einbezogen werden.
